Die kurze Antwort
Gesetze zitierst du mit Paragraf oder Artikel, Absatz, Satz und gegebenenfalls Nummer, gefolgt von der Abkürzung des Gesetzes, etwa § 823 Abs. 2 S. 1 BGB oder Art. 3 Abs. 1 GG. In Jura steht die Norm im Fließtext und nicht im Literaturverzeichnis. Bei APA oder Harvard regelt dein Merkblatt, ob Gesetze in ein Verzeichnis gehören.
Das Wichtigste in Kürze
- So genau wie möglich: Nenne die kleinste Einheit, die deine Aussage trägt – Absatz, Satz, Nummer oder Buchstabe.
- Paragraf oder Artikel: BGB, StGB und SGB zählen in Paragrafen, Grundgesetz und DSGVO in Artikeln.
- Jura: Normen stehen im Text, Kommentare und Urteile in der Fußnote, Gesetze nicht im Literaturverzeichnis.
- APA und Harvard: Hochschulleitfäden behandeln deutsche Gesetze unterschiedlich – Literaturverzeichnis, Rechtsquellenverzeichnis oder nur Kurzbeleg.
- ff. sparsam: Eine konkrete Spanne wie §§ 433–435 BGB ist leichter nachprüfbar als §§ 433 ff. BGB.
Wie muss man Gesetze zitieren?
Ein Gesetz zitierst du über die Norm, also die genaue Stelle im Gesetzestext: Paragraf oder Artikel, dann Absatz, Satz, Nummer oder Buchstabe, am Ende die Abkürzung des Gesetzes. Die Reihenfolge läuft von der größeren zur kleineren Einheit:
- § 823 Abs. 2 S. 1 BGB: Paragraf 823, Absatz 2, Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
- Art. 3 Abs. 1 GG: Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes.
- § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB: Nummer 1 einer Aufzählung in Absatz 2.
BGB, StGB, HGB und die Bücher des Sozialgesetzbuchs zählen in Paragrafen, das Grundgesetz, EU-Verordnungen wie die DSGVO und die bayerischen Landesgesetze in Artikeln. Hat ein Absatz nur einen Satz, entfällt die Satzangabe: Bei § 823 Abs. 1 BGB wäre „S. 1“ überflüssig.
Beim ersten Vorkommen nennst du den vollen Titel mit Abkürzung, etwa „Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)“, danach nur die Abkürzung. Im Gesetzestext selbst schreibt der Bundesgesetzgeber „Absatz“ und „Satz“ aus, so sieht es das Handbuch der Rechtsförmlichkeit des Bundesjustizministeriums vor. In wissenschaftlichen Arbeiten sind Abkürzungen üblich. Zwischen Zeichen und Zahl gehört ein geschütztes Leerzeichen: in Word für Windows Strg+Umschalt+Leertaste, in Word für Mac Wahl+Leertaste.
Welche Abkürzungen brauchst du beim Gesetze zitieren?
Die Abkürzungen beim Gesetze zitieren folgen einer festen Logik: Nach Gliederungsabkürzungen wie „Abs.“ steht ein Punkt, nach Gesetzesabkürzungen wie „BGB“ nicht. „Schema“ in der Tabelle heißt: nur die Schreibweise, keine echte Norm.
| Abkürzung | Bedeutung | Beispiel (Schreibweise) |
|---|---|---|
| § / §§ | Paragraf / mehrere Paragrafen | §§ 280, 281 BGB |
| Art. | Artikel | Art. 20 Abs. 3 GG |
| Abs. | Absatz | § 1 Abs. 1 SGB VIII |
| UAbs. | Unterabsatz, vor allem im EU-Recht | Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO |
| S. | Satz | § 823 Abs. 2 S. 1 BGB |
| Hs. | Halbsatz, Teil vor oder nach einem Semikolon | § 10 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 (Schema) |
| Nr. | Nummer in einer Aufzählung | § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB |
| lit. | Buchstabe (littera) | Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO |
| Alt. / Var. | Alternative / Variante innerhalb eines Satzes | § 823 Abs. 1 Var. 5 BGB (Eigentum) |
| f. / ff. | und der folgende / und die folgenden | §§ 280 f. BGB |
| i. V. m. | in Verbindung mit | § 280 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 281 Abs. 1 BGB |
| Rn. | Randnummer in Kommentar oder Urteil | § 823 Rn. 12 (Schema) |
| BT-Drs. | Bundestagsdrucksache | BT-Drs. 20/1234, S. 5 (Schema) |
„Alt.“ und „Var.“ werden nicht einheitlich verwendet: Manche Lehrstühle schreiben „Alt.“ nur bei zwei Möglichkeiten und „Var.“ bei mehr. Die Kurzform mit römischen Ziffern, etwa § 823 II 1 BGB, nutzt du nur, wenn dein Lehrstuhl sie akzeptiert.
Wie zitiert man Gesetze richtig mit f. und ff.?
Die Abkürzung „f.“ steht beim Gesetze zitieren für „und der folgende“ Paragraf, „ff.“ für „und die folgenden“. §§ 280 f. BGB meint also §§ 280 und 281 BGB. Bei „ff.“ bleibt offen, wo der Bereich endet. In deiner Arbeit ist die konkrete Angabe meist die bessere Wahl, weil Prüfende jede Aussage gezielt nachschlagen können:
- Zwei aufeinanderfolgende Paragrafen: §§ 280, 281 BGB oder §§ 280 f. BGB.
- Zusammenhängender Bereich: §§ 433–435 BGB mit Halbgeviertstrich oder §§ 433 bis 435 BGB.
- Einzelne, nicht zusammenhängende Normen: §§ 280, 283, 311a BGB.
- Normen aus verschiedenen Gesetzen: jede Norm mit eigener Gesetzesabkürzung, getrennt durch Semikolon, etwa § 823 Abs. 1 BGB; § 223 Abs. 1 StGB.
- „ff.“ bewusst einsetzen: nur für einen ganzen Regelungskomplex, etwa „Kaufrecht, §§ 433 ff. BGB“.
Gesetzestexte selbst bilden Spannen mit „bis“. In deiner Arbeit sind beide Schreibweisen gängig, solange du eine durchhältst.
Wie zitiert man in Jura Gesetze richtig?
In der Rechtswissenschaft gehört die Norm in den Fließtext, nicht in die Fußnote. Im Gutachten schreibst du zum Beispiel: „A könnte gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 823 Abs. 1 BGB haben.“ Die Fußnoten belegen Auslegung und Meinungsstand mit Kommentaren, Lehrbüchern, Aufsätzen und Urteilen. Drei Konventionen finden sich in vielen Merkblättern juristischer Lehrstühle:
- Gesetze nicht ins Literaturverzeichnis: Normen sind keine Literatur. Auch Gerichtsentscheidungen nehmen viele Merkblätter nicht auf.
- Kein Beleg für den Gesetzestext: Du gibst nicht an, aus welcher Gesetzessammlung oder Website du den Paragrafen hast.
- Präzision in der Prüfung: Im Gutachten reicht „§ 823 BGB“ allein nicht, du nennst die kleinste Einheit.
Einige Lehrstühle verlangen zusätzlich ein Abkürzungs- oder Rechtsquellenverzeichnis. Wie du Fußnoten in Word sauber setzt, zeigt der Ratgeber Fußnoten in Word. Für Gutachten und Seminararbeiten im Fach Jura erstellen wir Mustervorlagen mit durchgehend sauberen Normzitaten, an denen du dich für deine eigene Arbeit orientieren kannst.
Wie zitierst du Urteile, Kommentare und Bundestagsdrucksachen?
Urteile, Kommentare und Bundestagsdrucksachen stehen in juristischen Arbeiten in der Fußnote, jeweils mit fester Reihenfolge der Angaben. Alle Namen, Daten und Aktenzeichen in diesen Mustern sind fiktiv:
- Kommentar: Bearbeiter, in: Herausgeber, Kurztitel, Auflage Jahr, § Rn. – Beispiel (fiktiv): Muster, in: Beispiel/Vorlage, BGB, 5. Aufl. 2025, § 823 Rn. 12. Den Bearbeiter lässt du nie weg. Im Literaturverzeichnis steht der Kommentar nur unter den Herausgebern.
- Urteil in Zeitschrift: Gericht, Entscheidungsart und Datum, Aktenzeichen, Fundstelle mit Anfangsseite und konkreter Seite – Beispiel (fiktiv): BGH, Urt. v. 14.3.2024 – VI ZR 123/23, NJW 2024, 1234 (1236).
- Urteil in amtlicher Sammlung: Kürzel der Sammlung, Band, Anfangsseite, konkrete Seite – Schema: BGHZ Band, Seite (Seite) oder BVerfGE Band, Seite (Seite).
- Bundestagsdrucksache: BT-Drs. Wahlperiode/Nummer, Seite – Schema: BT-Drs. 20/1234, S. 5. Nötig, wenn du mit der Gesetzesbegründung argumentierst.
Bei „Urt. v.“ oder „Urteil vom“ und Klammer oder Komma vor der Seite weichen Lehrstühle ab. Prüfe jede Fundstelle selbst. KI-Werkzeuge erfinden Aktenzeichen und Randnummern, die echt aussehen – mehr dazu im Ratgeber Kann ChatGPT eine Jura-Hausarbeit schreiben?
Muss ich Gesetze nach APA im Literaturverzeichnis zitieren?
Die APA-Richtlinien in der 7. Auflage behandeln juristische Quellen in einem eigenen Kapitel, zeigen dort aber nur Beispiele für US-Recht und die Vereinten Nationen. Für deutsche Gesetze gibt es keine offizielle APA-Regel. Hochschulleitfäden lösen das unterschiedlich: Manche nehmen Gesetze mit dem Titel an der Stelle des Autors ins Literaturverzeichnis auf, andere verlangen ein Rechtsquellenverzeichnis oder nur die Normangabe im Text. Die Entscheidungstabelle zeigt verbreitete Konventionen, keinen verbindlichen Standard:
| Fach / Zitierstil | Fließtext | Fußnote | Literaturverzeichnis | Rechtsquellenverzeichnis |
|---|---|---|---|---|
| Jura, juristische Zitierweise | Norm, z. B. § 823 Abs. 1 BGB | Kommentare, Urteile, Literatur | nein | nur auf Verlangen |
| Wirtschaftsrecht, BWL mit Fußnoten | Norm | Literatur, ggf. Urteile | meist nein | häufig bei vielen Normen |
| BWL, Soziale Arbeit, Pädagogik mit APA 7 | Norm, oft mit Jahr: (SGB VIII, Jahr, § 8a) | keine | je nach Leitfaden ja | alternativ zum Literaturverzeichnis |
| Harvard | Norm im Text | keine | uneinheitlich, oft nein | häufig empfohlen |
In der Sozialen Arbeit stützen sich Arbeiten oft auf SGB VIII, SGB II oder SGB XII. Ist ein Gesetz deine zentrale Quelle, klärst du die Verzeichnisfrage vorab mit dem Lehrstuhl. Allgemeine Regeln für Belege nach APA und Harvard stehen im Ratgeber Richtig zitieren nach APA, Harvard und Chicago.
Wie zitierst du EU-Recht wie die DSGVO?
EU-Verordnungen wie die Datenschutz-Grundverordnung zitierst du nach Artikeln, Unterpunkte mit Buchstaben gibst du mit „lit.“ an: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Genauer ist Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO, weil Absatz 1 zwei Unterabsätze hat. Bei der Erstnennung folgt das Vollzitat: Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1.
Seit 2015 tragen Verordnungen und Richtlinien das Format „(EU) Jahr/Nummer“, ältere Rechtsakte das frühere Schema, etwa Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 oder Richtlinie 2006/123/EG.
- Verordnung: gilt in den Mitgliedstaaten unmittelbar. Du zitierst sie selbst, ergänzt um deutsche Begleitgesetze wie das BDSG, wo diese greifen.
- Richtlinie: muss erst in nationales Recht umgesetzt werden. Für die Rechtslage in Deutschland zitierst du das Umsetzungsgesetz, die Richtlinie dann, wenn es um ihre Vorgaben oder die Auslegung geht. Beispiel: Die Richtlinie (EU) 2019/1937 wurde durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt.
- EuGH-Entscheidungen: EuGH, Urteil vom Datum, Rs. C-Nummer/Jahr, ECLI-Nummer, Rn.
Arbeiten im Wirtschaftsrecht verbinden bei Datenschutz und Compliance oft deutsches und europäisches Recht – dort zahlt sich die saubere Trennung von Verordnung und Umsetzungsgesetz aus.
Welche Fassung eines Gesetzes musst du zitieren?
Wissenschaftliche Arbeiten zitieren Gesetze in der Fassung, die bei der Abgabe gilt. Ein Zusatz ist dafür nicht nötig. Eine ältere Fassung, etwa beim Vergleich vor und nach einer Reform, kennzeichnest du mit „a. F.“ und Geltungszeitraum oder mit „i. d. F. v.“ und Datum. Verlangt dein Merkblatt ein Vollzitat:
- Papier-Bundesgesetzblatt bis 2022: Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738).
- Elektronisches Bundesgesetzblatt ab 2023: Fundstelle mit Jahrgang und Ausgabenummer statt Seite, nach dem Schema BGBl. 2023 I Nr. 1.
- Letzte Änderung: „zuletzt geändert durch Artikel … des Gesetzes vom …“, steht im Kopf der Lesefassung.
Die kostenlose Lesefassung auf gesetze-im-internet.de vom Bundesjustizministerium ist keine amtliche Fassung. Wie du Online-Quellen allgemein angibst, steht im Ratgeber Internetquellen zitieren. Prüfliste vor der Abgabe:
- Jede Norm auf die kleinste tragende Einheit geprüft.
- Abkürzungen einheitlich, Erstnennung mit vollem Titel.
- „ff.“ wo möglich durch eine konkrete Spanne ersetzt.
- Fassung geprüft: Wurde das Gesetz seit deiner Recherche geändert?
- Urteile und Kommentare selbst nachgeschlagen.
- Verzeichnisse so angelegt, wie es dein Merkblatt verlangt.
Häufige Fragen
Kann man Gesetze überhaupt zitieren?
Ja. Gesetze zitierst du in der Regel nicht wörtlich, sondern über die Normangabe, etwa § 1 Abs. 1 SGB VIII. Ein wörtliches Zitat lohnt sich nur, wenn es auf den genauen Wortlaut ankommt, etwa bei der Auslegung. Dann folgt die Norm direkt auf den Text in Anführungszeichen. Gesetze sind nach § 5 Abs. 1 UrhG amtliche Werke ohne Urheberrechtsschutz, die Pflicht zur Fundstelle bleibt trotzdem.
Kann ich mit Citavi Gesetze zitieren?
Ja. Citavi bietet eigene Dokumententypen für Gesetze und Verordnungen, Gerichtsentscheidungen, Gesetzeskommentare und Beiträge in Gesetzeskommentaren. Für einen Kommentarbeitrag legst du zuerst den Kommentar an und dann den Beitrag mit dem Namen der Bearbeiterin oder des Bearbeiters. Ob Gesetze im Literaturverzeichnis erscheinen, bestimmt der gewählte Zitationsstil. Prüfe nach einem Import den Dokumententyp: Kommentare landen gelegentlich als Sammelwerk.
Wie kann ich Gesetze aus dem Internet zitieren?
Du zitierst das Gesetz, nicht die Website. Auch wenn du den Text auf gesetze-im-internet.de oder einem Landesportal gelesen hast, lautet die Angabe zum Beispiel § 8a SGB VIII, ohne URL und ohne Abrufdatum. Einige APA-Leitfäden erlauben die URL als optionale Ergänzung im Verzeichnis. Prüfe auf der Website den Stand der Lesefassung, damit du keine veraltete Version zitierst.
Wie gebe ich ein Gesetz im Literaturverzeichnis an?
Wenn dein Merkblatt Gesetze im Verzeichnis verlangt, steht der Gesetzestitel an der Stelle des Autors, gefolgt von Abkürzung, Datum der Fassung und Fundstelle im Bundesgesetzblatt, gegebenenfalls mit der letzten Änderung. Viele Leitfäden empfehlen dafür ein eigenes Rechtsquellenverzeichnis, alphabetisch nach Abkürzung sortiert. In juristischen Arbeiten entfällt der Eintrag meist ganz. Welche Variante gilt, regelt der Leitfaden deiner Hochschule.
Fazit
Gesetze zitierst du von der größeren zur kleineren Einheit: Paragraf oder Artikel, Absatz, Satz, Nummer oder Buchstabe, dann die Gesetzesabkürzung. Konkrete Spannen sind nachprüfbarer als „ff.“, EU-Verordnungen zitierst du mit Artikel und „lit.“, Urteile und Kommentare mit vollständiger Fundstelle in der Fußnote. In Jura stehen Gesetze nicht im Literaturverzeichnis, bei APA und Harvard unterscheiden sich die Hochschulleitfäden. Welche Schreibweise und welches Verzeichnis für deine Arbeit gelten, legt das Merkblatt deines Lehrstuhls fest.



