Juristische Arbeiten erfordern eine besonders präzise Argumentations- und Subsumtionstechnik. Unsere Jura-Autoren sind Volljuristen, promovierte Rechtswissenschaftler oder erfahrene Rechtsanwälte, die den wissenschaftlichen juristischen Arbeitsstil beherrschen.
Juristische Arbeiten: Präzision und Subsumtionstechnik
Das Jurastudium stellt besonders hohe Anforderungen an die schriftliche Ausdrucksfähigkeit und die Beherrschung der juristischen Arbeitstechnik. Juristische Arbeiten unterscheiden sich grundlegend von Arbeiten in anderen Fachbereichen: Die Subsumtionstechnik – die methodische Anwendung einer Rechtsnorm auf einen konkreten Sachverhalt – bildet das Kernstück der juristischen Falllösung. Hinzu kommen die korrekte Gutachtentechnik, die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung und Kommentarliteratur sowie die Fähigkeit, komplexe Rechtsprobleme systematisch aufzuarbeiten. Unsere juristischen Autoren sind Volljuristen, promovierte Rechtswissenschaftler oder erfahrene Rechtsanwälte, die den wissenschaftlichen juristischen Arbeitsstil aus jahrelanger Praxis beherrschen.
Gutachtenstil, Urteilsstil und wann was gilt
Der häufigste Grund für Punktabzüge in juristischen Hausarbeiten ist ein Stilbruch. Der Gutachtenstil folgt der Reihenfolge Obersatz – Definition – Subsumtion – Ergebnis und ist bei allen streitigen oder prüfungsbedürftigen Punkten zwingend. Der Urteilsstil, der mit dem Ergebnis beginnt und es anschließend begründet, ist nur bei Selbstverständlichkeiten zulässig – etwa wenn ein Tatbestandsmerkmal offensichtlich erfüllt ist.
Wer alles im Gutachtenstil ausformuliert, produziert aufgeblähte Textwüsten und verliert Raum für die eigentlichen Probleme. Wer zu früh in den Urteilsstil wechselt, wirkt oberflächlich. Diese Gewichtung – welcher Punkt ausführlich geprüft gehört und welcher in einem Satz erledigt ist – macht den Unterschied zwischen einer befriedigenden und einer guten Arbeit. Genau darauf achten unsere Autoren beim Aufbau der Falllösung.
Rechtsgebiete und Schwerpunkte
Das Spektrum unserer juristischen Expertise umfasst sämtliche Rechtsgebiete des deutschen, europäischen und internationalen Rechts. Im Zivilrecht decken wir das gesamte BGB ab – von der Rechtsgeschäftslehre über das Schuld- und Sachenrecht bis zum Familien- und Erbrecht. Im Strafrecht bearbeiten unsere Autoren Fragestellungen des Allgemeinen und Besonderen Teils, Wirtschaftsstrafrecht und Jugendstrafrecht. Das Öffentliche Recht umfasst Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht und Europarecht.
Darüber hinaus bieten wir spezialisierte Expertise in Rechtsgebieten wie Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Medienrecht, IT-Recht und Datenschutzrecht.
Recherche in juristischen Datenbanken
Eine wissenschaftliche juristische Arbeit steht und fällt mit der Quellenlage. Unsere Autoren recherchieren in den einschlägigen Fachdatenbanken – beck-online, juris und Wolters Kluwer Online – und werten die maßgebliche Kommentarliteratur aus. Je nach Rechtsgebiet sind das etwa Grüneberg (früher Palandt) im Bürgerlichen Recht, Schönke/Schröder und Fischer im Strafrecht, Maunz/Dürig im Verfassungsrecht oder Kopp/Ramsauer im Verwaltungsverfahrensrecht.
Wichtig ist dabei die Hierarchie der Quellen: Großkommentare und Monografien vor Kurzkommentaren, Rechtsprechung des BVerfG und BGH vor instanzgerichtlichen Entscheidungen, Aufsätze aus NJW, JuS, JA oder JZ als Ergänzung. Reine Internetquellen ohne wissenschaftlichen Apparat haben in einer juristischen Arbeit nichts verloren – ein Fehler, der in Gutachten regelmäßig gerügt wird.
Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung
Die Rechtslandschaft ist ständig im Wandel. Neue Gesetze, aktuelle Urteile und sich verändernde EU-Richtlinien erfordern eine kontinuierliche Aktualisierung des Wissensstands. Unsere juristischen Autoren verfolgen die aktuelle Rechtsprechung des BGH, BVerfG, EuGH und der relevanten Fachgerichte und integrieren neue Entscheidungen in ihre Arbeiten. Sie berücksichtigen aktuelle Gesetzesänderungen, Reformdiskussionen und die neueste Kommentarliteratur.
Besonders bei Abschlussarbeiten, die zum Zeitpunkt der Abgabe den aktuellen Rechtsstand widerspiegeln müssen, ist diese Aktualität entscheidend. Ein übersehener Gesetzgebungsakt oder eine nicht berücksichtigte Grundsatzentscheidung kann eine sonst gute Arbeit erheblich abwerten.
Zitierweise in juristischen Arbeiten
Juristische Arbeiten zitieren grundsätzlich in Fußnoten, nicht im Fließtext – das unterscheidet sie von fast allen anderen Fächern. Dabei gelten fachspezifische Konventionen: Kommentare werden mit Bearbeiter, Werk, Paragraf und Randnummer zitiert, Urteile mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Fundstelle, Aufsätze mit Autor, Zeitschrift, Jahrgang und Seite.
Typische Fehlerquellen sind uneinheitliche Abkürzungen, fehlende Randnummern bei Kommentarstellen und das Zitieren nach veralteten Auflagen. Wir setzen die Vorgaben deines Lehrstuhls um – wenn ein Zitierleitfaden existiert, schick ihn uns einfach mit.
Typische Stolperfallen in juristischen Arbeiten
- Sachverhaltsquetsche: Probleme werden in den Sachverhalt hineingelesen, die dort nicht angelegt sind.
- Unvollständige Anspruchsprüfung: Ein Anspruch wird bejaht, ohne alle Voraussetzungen und Einwendungen durchzuprüfen.
- Meinungsstreit ohne Entscheidung: Auffassungen werden referiert, aber kein begründeter eigener Standpunkt bezogen.
- Veraltete Quellen: Zitate nach Palandt statt Grüneberg oder nach überholten Auflagen.
- Fehlende Schwerpunktsetzung: Unproblematisches wird breit ausgewalzt, der eigentliche Streitpunkt zu knapp behandelt.
Warum wir
- Volljuristen und promovierte Juristen
- Saubere Subsumtions- und Gutachtentechnik
- Kenntnis aktueller Rechtsprechung
- Zitierung nach juristischen Standards
- Alle Rechtsgebiete abgedeckt
- Erfahrung mit Schwerpunktbereichen
Themengebiete
- Zivilrecht & BGB
- Strafrecht
- Öffentliches Recht & Verwaltungsrecht
- Europarecht & Völkerrecht
- Arbeitsrecht
- Handels- & Gesellschaftsrecht
- Medienrecht
- Steuerrecht
Häufige Fragen
Haben eure Autoren das Staatsexamen?
Ja, unsere juristischen Autoren haben mindestens das Erste Staatsexamen, viele auch das Zweite, und bringen umfangreiche wissenschaftliche Erfahrung mit.
Wird die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt?
Selbstverständlich. Wir beziehen aktuelle BGH-, BVerfG- und EuGH-Entscheidungen sowie die neueste Kommentarliteratur ein.
Welche Zitierweise wird verwendet?
Wir zitieren nach den gängigen juristischen Standards mit Fußnoten und verwenden die einschlägige Kommentarliteratur (Grüneberg, Schönke/Schröder, Maunz/Dürig und weitere).
Bekomme ich auch eine Falllösung im Gutachtenstil?
Ja. Ob klassische Falllösung, Seminararbeit mit rechtswissenschaftlicher Fragestellung oder rechtsvergleichende Untersuchung – wir richten uns nach der Aufgabenstellung deines Lehrstuhls.
Könnt ihr auch österreichisches oder Schweizer Recht bearbeiten?
Ja, für die wichtigsten Rechtsgebiete. Da sich das österreichische ABGB und das Schweizer ZGB erheblich vom deutschen Recht unterscheiden, setzen wir dafür Autoren mit entsprechender Ausbildung ein – sag bei der Anfrage einfach, für welches Land die Arbeit gedacht ist.
Wie geht ihr mit Meinungsstreitigkeiten um?
Ein Streitstand wird vollständig dargestellt, die Argumente werden gegeneinander abgewogen und es wird ein begründeter Standpunkt bezogen. Genau das erwarten Prüfende – eine reine Aufzählung von Auffassungen reicht nicht.



